Vermittlertypen
In der Versicherungsvermittlungsbranche gibt es eine Fülle an unterschiedlichen Vermittlertypen. Dies kann oftmals zu Verwirrungen beim Versicherungsnehmer führen, denn nicht immer ist auf Anhieb klar, mit welchem Vermittlertyp man es gerade zu tun hat.
Hier eine kurze Übersicht über die unterschiedlichen Vermittlerberufe sowie deren Definition
und Pflichten:
| Makler |
Der Versicherungs- und Finanzmakler ist selbstständig und vermittelt Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Bei erfolgreichem Abschluss erhält er eine Courtage (Provision) von der Versicherungsgesellschaft. Mittels Maklervertrag geht der Makler mit dem Kunden ein Vertragsverhältnis ein. Der Makler steht auf Seiten des Versicherungsnehmers und ist vertraglich nicht an einen Produktanbieter gebunden. Er ist unabhängig und Interessenvertreter des Kunden. |
| Versicherungsvertreter |
Der Versicherungsvertreter ist zwar ebenfalls wie der Makler i.d.R. selbstständig, jedoch ist er vertraglich an eine oder mehrere Gesellschaften oder Agenturen gebunden. Es gibt zwei Formen des Versicherungsvertreters: Ausschließlichkeitsvertreter/Einfirmenvertreter sowie Mehrfachgeneralagent. |
| Ausschließlichkeitsvertreter/ Einfirmenvertreter |
Der Ausschließlichkeitsvertreter/Einfirmenvertreter ist ein Versicherungsvertreter, der im Auftrag eines Unternehmens tätig ist. Dieses Unternehmen kann ein Versicherer, aber auch eine Vertriebsorganisation oder ein anderer Vermittler sein. |
| Mehrfachgeneralagent |
Der Mehrfachgeneralagent ist ein Versicherungsvertreter, der im Auftrag mehrerer Unternehmen für Versicherungsnehmer die Vermittlung von Verträgen übernimmt. |
| Honorarberater |
Der Honorarberater ist wie der Makler selbstständig und unabhängig. Im Gegensatz zum Makler vereinbart er mit seinem Kunden für seine Dienstleistung ein Honorar. Er erhält keine Provision vom Versicherungsanbieter. |
| Bank- und Sparkassenberater |
Der Bank- und Sparkassenberater ist weisungsgebundener Angestellter seines Institutes, der insbesondere Produkte seines Unternehmens bzw. Unternehmensverbundes anbieten und verkaufen kann. Somit ist er ähnlich wie ein Ausschliesslichkeitsvermittler anzusehen und ist in der Regel kein hauptberuflicher oder spezialisierter Versicherungsberater und -vermittler. |
| Sonderfall Verbraucherzentralen |
Der Vollständigkeit geschuldet ein Hinweis zu den Beratungsangeboten der Verbraucherzentralen, die insgesamt im Rahmen des Verbraucherschutzes eine zu Recht wichtige Institution sind. Die VZ finanzieren sich im Wesentlichen aus Steuergeldern und können so Beratung zum Teil kostenfrei anbieten. VZ beraten neben Themen wie Energie/Haushaltsgeräte, Gesundheit/Ernährung, Umwelt etc. auch im Bereich Finanzen, Versicherungen und Vorsorge. Hier darf aber per Gesetz keinerlei Vermittlung von Produktlösungen stattfinden. Die Qualifikation zur Finanz- und Versicherungsberatung unterliegt dabei keinerlei Mindestanforderungen, noch haften die Berater für ihre Beratungsleistungen. Ebenso wenig ist die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter in den VZ in irgendeiner Form verbindlich geregelt. Zur Qualifizierung und Erfahrung der beratenden Mitarbeiter von Verbraucherzentralen sollten sich Beratungssuchende vor dem Gespräch informieren. |
