Maklerberatung
Im Zuge der EU-Vermittlerrichtlinie, die seit Anfang 2008 in Deutschland in Kraft ist, wurden einige wichtige Aspekte der Versicherungs- und Finanzberatung überarbeitet und somit die Verbraucherrechte gestärkt. Hier eine kurze Zusammenfassung, was Sie von Ihrem Versicherungsvermittler erwarten dürfen.
Informationspflicht
Alle Vermittler haben eine Selbstauskunftspflicht gegenüber dem Kunden. Das bedeutet, dass der Vermittler beim ersten Kundenkontakt folgende Angaben schriftlich mitteilen muss:
- Name
- Anschrift
- Rechtsstellung (Makler, Mehrfachagent, Vertreter, usw.)
- zuständige Behörde für seine Registrierung
- Registrierungsnummer
- Beteiligung an/durch Versicherungsunternehmen
- Angaben der Schlichtungsstelle
Nur in zwei Fällen dürfen diese Informationen mündlich übermittelt werden:
- wenn der Versicherungsnehmer es wünscht oder
- wenn der Versicherer eine vorläufige Deckung gewährt.
Doch gilt in beiden Fällen: Unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. mit dem Versicherungsschein müssen die Informationen dem Versicherungsnehmer in Textform zur Verfügung gestellt werden.
Beratungspflicht
Laut § 6 des VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag) hat der Versicherungsmakler die Pflicht, den Versicherungsnehmer bestmöglich zu beraten und gleichzeitig jede Empfehlung für eine bestimmte Versicherung zu begründen.
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags zu dokumentieren.
Dokumentationspflicht
Eine Beratung muss dokumentiert werden. Das Beratungsprotokoll, das in Kopie dem Kunden zur Unterschrift weitergereicht wird, dient vor allem zum beiderseitigen Verständnis der Kundenwünsche und zum Schutz des Verbrauchers. Bei schuldhaften Verletzungen der Pflichten haftet der unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler gegenüber seinem Kunden mit seinem Vermögen. Um dieses Risiko tragen zu können, muss er eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorweisen.
Sonderfall: Verzicht auf Dokumentation
Der Versicherungsnehmer kann auf die Dokumentation verzichten – mit einer gesonderten schriftlichen Erklärung. Aber: Durch einen Verzicht kann die Möglichkeit eines eventuellen Schadenersatzanspruches erheblich eingeschränkt werden. Deshalb ist von einem Verzicht auf Dokumentation eher abzuraten.
